Drohnenregeln

Drohnenregeln in den VAE

Zuletzt geprüft: 2026-10-06

Was ist Remote ID? So funktioniert die Technik: die Standards, der Inhalt der Ausstrahlung und Bluetooth vs. WLAN (Englisch).

Drohnen in den Vereinigten Arabischen Emiraten regelt die nationale Luftfahrtbehörde GCAA (General Civil Aviation Authority). Dubai hat für seinen Luftraum eine eigene Behörde, die DCAA (Dubai Civil Aviation Authority). Registrierung, Ausbildung und Fluggenehmigungen laufen über die nationale Plattform und App UAE Drones.

Fliegen in der Freizeit

Die Freizeitregelung der GCAA (CAR-UAR, Ausgabe 04, in Kraft seit dem 3. September 2025) legt fest:

Gewerbliche Flüge und Dubai

Für gewerbliche und staatliche Flüge gibt es eine eigene GCAA-Regelung. In Dubai verlangen die DCAA-Regeln für gewerbliche Einsätze (DCAR-UAS, Ausgabe 03, August 2025) ein von der DCAA zugelassenes System zur Fernidentifizierung, das während des ganzen Flugs eingeschaltet und mit dem Verkehrsmanagementsystem (UTM) verbunden ist. Im U-Space-Luftraum ist ein Netzwerk-Identifizierungsdienst Pflicht: Identität und Position der Drohne gehen zusätzlich über das Netz an die Behörden.

Die Aussetzung 2026

Am 28. Februar 2026 hat die GCAA wegen der Sicherheitslage in der Region alle Drohnenflüge im Luftraum der VAE ausgesetzt (Safety Decision 2026-03) und die Aussetzung am 27. März ausgeweitet. Gewerbliche Flüge sollen laut Berichten seit dem 30. Juni 2026 wieder möglich sein; das Freizeitfliegen blieb in einigen Emiraten länger eingeschränkt. Prüfen Sie vor dem Flug den aktuellen Stand bei GCAA oder DCAA.

So sehen Sie es

Die Regeln der VAE verlangen eine Fernidentifizierung, nennen in den von uns geprüften Texten aber keinen technischen Standard. Eine Drohne, die ASTM F3411 oder ASD-STAN EN 4709-002 sendet — die Standards der meisten Drohnen und Remote-ID-Module —, erscheint auf der Karte von DroneScout, auf Android und iPhone. Eine Identifizierung, die nur über das Netz geht, landet bei den Behörden und kann von keiner App in der Nähe empfangen werden.

Offizielle Quellen