Remote ID in Frankreich
Zuletzt geprüft: 2026-10-05
Was ist Remote ID? So funktioniert die Technik: die Standards, der Inhalt der Ausstrahlung und Bluetooth vs. WLAN (Englisch).
Frankreich wendet dieselben EASA-Drohnenregeln an wie die übrige EU, beaufsichtigt von der französischen Zivilluftfahrtbehörde (DGAC). Zusätzlich gilt eine nationale Pflicht, die älter ist als die EU-Regeln: der signalement électronique, ein WLAN-Signal von Drohnen ab 800 g, eingeführt durch das französische Drohnengesetz von 2016. Beide Systeme bestehen nebeneinander, und viele Drohnen in Frankreich müssen beide senden. Die europäischen Regeln finden Sie auf der EU-Seite; diese Seite behandelt, was in Frankreich anders ist.
Zwei Signale, zwei Zwecke
| EU-Fernidentifizierung (Direct Remote ID) | Französischer signalement électronique | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Verordnungen (EU) 2019/945 und 2019/947 | Gesetz Nr. 2016-1428, Dekret Nr. 2019-1114, Verordnung vom 27. Dezember 2019 |
| Wer muss senden | Klassen C1, C2, C3 in der offenen Kategorie sowie die spezielle Kategorie | Jede Drohne ab 800 g, mit einigen Ausnahmen (siehe unten) |
| Identifiziert | Den Betreiber (FRA-Betreibernummer) | Das Luftfahrzeug (eine eindeutige Gerätekennung) |
| Zweck | Flugsicherheit und Schutz der Privatsphäre | Öffentliche Sicherheit: Die Polizei soll einen erlaubten von einem unerlaubten Flug unterscheiden können |
| Übertragung | Bluetooth oder WLAN, europäische Norm ASD-STAN EN 4709-002 | WLAN-Beacon in einem französischen Format |
Die DGAC stellt klar, dass das europäische System zusätzlich zum nationalen gilt. Eine Drohne der Klasse C2 mit 1 kg braucht zum Beispiel beide.
Der signalement électronique
Das technische Format legt die Verordnung vom 27. Dezember 2019 fest. Das Gerät an Bord der Drohne sendet vom Start bis zur Landung einen unverschlüsselten WLAN-Beacon (2,4 GHz; Kanal 6 bei Nachrüst-Sendern), mindestens alle 3 Sekunden oder alle 30 Meter. Die Daten sind als Typ-Länge-Wert-Felder kodiert, mit Positionen in WGS 84 und SI-Einheiten. Er enthält:
- eine eindeutige Kennung — entweder im französischen Format mit 30 Zeichen (ein dreistelliger Herstellercode, ein Modellcode und eine Seriennummer) oder im internationalen Seriennummernformat ANSI/CTA-2063;
- Position und Höhe der Drohne;
- den Startpunkt;
- Geschwindigkeit über Grund und Kurs.
Er kann vom Hersteller eingebaut, per Firmware-Update aktiviert oder als separater Nachrüst-Sender angebracht werden, den sich mehrere Drohnen desselben Eigentümers teilen dürfen. Der Eigentümer muss die Kennung in AlphaTango eintragen. Eine Drohne, die ohne Signal, mit unvollständigen Daten oder mit einer Kennung fliegt, die nicht zu ihrer Registrierung passt, gilt als „nicht kooperativ“, und Eigentümer oder Pilot können mit einem Bußgeld belegt werden.
Nicht vorgeschrieben ist er für Drohnen in geschlossenen Räumen, gefesselte Drohnen, Drohnen von Staat und Polizei sowie für Flugmodelle, die von Mitgliedern eines anerkannten Verbands (FFAM oder UFOLEP) in Sichtweite auf einem veröffentlichten Modellfluggelände geflogen werden.
AlphaTango: zwei verschiedene Registrierungen
Beide Registrierungen erfolgen im Portal AlphaTango der DGAC, und sie werden leicht verwechselt:
- Betreiberregistrierung (EU-Regel): für alle, die in der offenen Kategorie eine Drohne über 250 g oder eine leichtere mit Kamera fliegen. Sie erhalten eine Betreibernummer der Form FRAxxxxxxxxxxxxx-xyz. Der Teil FRA… ist das, was die Drohne in ihrer EU-Remote-ID sendet; die drei Zeichen nach dem Bindestrich sind ein privater Code, den Sie nur in die Drohne eingeben, und werden nicht gesendet.
- Luftfahrzeugregistrierung (französische Regel): Der Eigentümer registriert jede Drohne ab 800 g für fünf Jahre, zusammen mit der Kennung ihres signalement. Eine leichtere Drohne muss ebenfalls registriert werden, wenn sie ein signalement-Gerät trägt; laut DGAC ist das insbesondere bei Drohnen der Klasse C1 in der offenen Kategorie der Fall.
Infodrones
Infodrones ist die Datenbank der Sicherheitsbehörden hinter dem französischen System, geschaffen durch eine Verordnung vom 7. April 2022 und betrieben von der Gendarmerie. Sie führt die von Drohnen empfangenen Signaldaten (Position, Höhe, Startpunkt, Kurs, Geschwindigkeit, Zeit), die Kennungen der Luftfahrzeuge und ihren Status (gültig, gesperrt, als verloren oder gestohlen gemeldet) sowie die Identität von Pilot, Betreiber und Eigentümer zusammen. Polizei, Gendarmerie und Nachrichtendienste können sie abfragen; die Daten werden ein Jahr lang gespeichert.
Genau diese Verknüpfung leisten die Signale selbst nicht: Eine Remote-ID- oder signalement-Aussendung enthält nie einen Namen oder eine Adresse. Nur die Behörden können die Kennung einer Person zuordnen.
Was Sie mit DroneScout sehen
DroneScout empfängt die EU-Fernidentifizierung auf Android und iPhone und zeigt jede Drohne live auf einer Karte: FRA-Betreibernummer, Seriennummer, Position und Höhe, Kurs und Geschwindigkeit, die Position des Piloten oder den Startpunkt sowie einen Notfallstatus. Welche Übertragungsarten Ihr Telefon empfangen kann, ist unterschiedlich — siehe die FAQ — und DroneScout Bridge schließt diese Lücke auf beiden Plattformen.
Den französischen nationalen signalement électronique zeigt DroneScout derzeit nicht an. Eine Drohne ab 800 g ohne Klassenkennzeichnung, etwa ein älteres Modell mit Nachrüst-Sender, sendet unter Umständen nur dieses französische Signal und erscheint dann nicht in DroneScout.
Offizielle Quellen
- DGAC — Leitfaden offene Kategorie (Französisch, PDF, Juli 2026)
- Verordnung vom 27. Dezember 2019 über elektronische und Lichtsignale unbemannter Luftfahrzeuge (Légifrance, Französisch)
- Verordnung vom 7. April 2022 zur Schaffung von Infodrones (Légifrance, Französisch)
- AlphaTango — Registrierungsportal der DGAC
- Géoportail — Karte der Drohnenbeschränkungen in der offenen Kategorie